Gebäudeversicherung

Diese beinhalten neben den vorgenannten Elementargefahren auch die Möglichkeit,

die zum Schaden gehörenden Kosten, wie z. B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten,  Feuerlöschkosten etc., mit in den Versicherungsschutz aufzunehmen.

Bei beiden vorgenannten Gruppen

ist es möglich, eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung zu installieren. Diese wird im Gegensatz zu den VGB nicht auf das Jahr 1914 als Indexjahr bezogen, sondern auf eine Preisbasis von 1970 bzw. 1980. Die jeweils von Jahr zu Jahr wechselnden Wertzuschläge ermitteln dann jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr einen aktuellen Neuwert.

Es gibt viele gute Gründe, sich für eine Gebäudeversicherung zu entscheiden!

Profitieren Sie von unserer Kompetenz und unserer Erfahrung und lassen Sie sich persönlich beraten.

Arbeitsbühnenversicherungen und Baumaschinenversicherungen